Fragen und Anregungen zum Artikel an info@travel-bugs.org
Vorbereitungen für einen längeren Auslandaufenthalt
Eine gute Vorbereitung ist vor allem bei einem längeren Auslandaufenthalt wichtig. Erstmal
muss man sich über Land und Leute informieren. Am besten nützt man verschiedene Möglichkeiten wie Bücher, Reiseberichte im Internet, Vorträge oder Erfahrungen aus dem Verwandten- oder
Bekanntenkreis. Bei Drittweltländern macht es Sinn, wenn man das Land vorgängig für einen Ferienaufenthalt besucht. Dabei sollte man sich auch mal die nicht so touristischen Orte ansehen um nicht
einen zu grossen Kulturschock zu erleben. Das Erlernen der dort gesprochenen Landessprache erleichtert natürlich vieles.
In diesem Kapitel erfährst du was es vor der Abreise zu beachten gilt und alles bezüglich
Sozialversicherungen während eines längeren Auslandaufenthalts.
Was
muss vor Antritt eines Auslandaufenthalts beachtet werden?
Um sich Ärger unterwegs zu ersparen müssen folgende Punkte vor der Abreise genau überprüft werden. Es ist wichtig das man für alles
Brief und Siegel hat und sich nicht auf Aussagen wie "das geht schon" verlässt. Plane ausserdem genügend Zeit ein zur Abklärung sämtlicher Punkte.
Einreiseformalitäten (brauche ich ein Visum?)
falls nötig Abmelden von Billag, Strom, Telefon, Abonnemente, Verein
Führerschein (braucht es einen internationalen Führerschein?)
Auto (verkaufen oder entleihen?)
Job (unbezahlter Urlaub, kündigen?)
Reisepass (muss meist noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein)
Kreditkarte (Bezugslimite bei Bedarf erhöhen, Ablaufdatum beachten,
Dem Kreditkarten Unternehmen dein Aufenthaltsort bekanntgeben)
Travel Cash Karte besorgen zum sicheren Bargeldbezug (www.swissbankers.ch)
falls nötig jemandem eine Vollmacht erteilen für Post, Bank, Steuern usw.
Post umleiten, zurückbehalten oder Adressänderung bekanntgeben
DIVERSE VERSICHERUNGEN
Sozialversicherungen
Das Thema Sozialversicherungen raubt eine Unmenge Zeit bei der Vorbereitung. Frühzeitig beginnen! Unzählige Telefonate haben wir
bereits geführt, zahlreiche Mails verschickt. Was wir dabei herausgefunden haben möchten wir nun hier festhalten damit dir vielleicht das eine oder andere Telefon erspart bleibt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
AHV
und Schutz bei Invalidität und Tod
Eine volle AHV Rente erhält man im Pensionsalter nur, wenn keine Beitragslücken vorhanden
sind. Ein längerer Auslandaufenthalt ohne Beitragszahlungen führt (fast) immer zu einer Teilrente. Die Kürzung pro fehlendes Beitragsjahr macht bei den AHV Altersrenten etwa 2,3 Prozent aus.
Diese Kürzung gilt auch im Falle einer Invalidität. Deshalb sollte man sich vor einem Auslandaufenthalt unbedingt frühzeitig bei der zuständigen AHV Ausgleichskasse oder der
AHV-Gemeindezweigstelle des Wohnorts informieren, ob und wie man den Versicherungsschutz weiterführen kann.
Keine Beitragslücke entsteht wenn du mindestens zwei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeitest (je nach Gehalt auch drei).
Diese zwei monatlichen Beiträge erfüllen schon den jährlichen Mindestbeitrag der AHV.
Arbeitest du ein ganzes Kalenderjahr nicht in der Schweiz solltest du den monatlichen
Mindestbeitrag bezahlen, dies ist auch bis zu 5 Jahren rückwirkend möglich.
Weitere Informationen unter http://www.ahv-iv.info/
Pensionskasse
Nach BVG (Berufliche Vorsorge) zu versichern sind ab dem vollendeten 17. Altersjahr die
Risiken Invalidität und Tod. Im Schadenfall erhalten die Versicherten sowie ihre Hinterlassenen eine Rente.
Ab dem vollendeten 24. Altersjahr fängt das Sparen für das Alter an. Erreicht die versicherte
Person das Pensionsalter, erhält sie eine Altersrente oder das angesparte Kapital. Finanziert wird die berufliche Vorsorge über Lohnprozente von Arbeitgeber und Arbeit nehmenden gemeinsam. Sie
ergänzt die Leistungen der AHV/IV.
Bei einem Auslandaufenthalt von max. 1 Jahr auf Basis eines unbezahlten Urlaubs kann man in
der Regel bei der Pensionskasse versichert bleiben ohne zusätzliche Prämien zu zahlen und hält somit den Versicherungsschutz aufrecht.
In unserem Fall ist eine Weiterzahlung der Prämien an die Pensionskasse nicht möglich da wir länger als ein Jahr weg sind und
voraussichtlich nicht wieder zum alten Arbeitgeber zurückkehren werden.
Das Aussetzen der Beitragszahlungen hat jedoch keine tragischen Konsequenzen. Man kann sich
später bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit immer noch freiwillig bis zum maximal möglichen Betrag in die Pensionskasse einkaufen.
Da sich das Guthaben der Pensionskasse immer bei der Pensionskasse des momentanen Arbeitgebers
befindet, muss dies bei einem längeren Auslandaufenthalt ohne Verdienst auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt werden. Ein Freizügigkeitskonto kann fast bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden.
Das Konto lautet auf deinen Namen, jedoch kannst du kein Geld abheben. Trittst du nach deinem Aufenthalt wieder eine Arbeit an wird der Betrag des Freizügigkeitskonto auf das der Pensionskasse
des neuen Arbeitgebers transferiert.
Deine Pensionskasse wird dich über die nötigen Schritte informieren.
Krankenkasse
Die obligatorische Grundversicherung zahlt im Ausland nur notfallmässige Behandlungen beim
Arzt (ambulant) und im Spital sowie ärztlich verordnete Medikamente und Analysen. Und zwar nur so lange, als ein Rücktransport in die Schweiz unzumutbar ist, und lediglich bis zum doppelten
Betrag des Tarifs deines Wohnkantons. In Ländern ausserhalb der EU und EFTA muss man die Auslagen für Arzt und Spitalbehandlungen meist vor Ort begleichen und danach in der Schweiz bei der
Krankenkasse zurückfordern. In einem Land wie der USA oder Japan kann das extrem teuer werden. Eine Zusatzversicherung mit weltweiter Deckung lohnt sich in diesem Fall.
Solange man in der Schweiz angemeldet bleibt, ist man verpflichtet die Krankenkassen-Grundversicherung zu zahlen. Meldet man sich in
der Schweiz ab, fällt man aus der Grundversicherung heraus. Bei manchen Krankenkassen ist trotz Abmeldung vom Wohnort eine Weiterführung der Versicherung möglich.
Nur reicht die Grundversicherung meist nicht aus und eine Zusatzversicherung mit einer Erweiterung zur weltweiten Deckung ist nötig.
Die Prämie für dieses Paket ist gerade für Reisen in die USA, Kanada und Japan sehr teuer.
Bei einem kürzeren Aufenthalt liegt eine höhere Prämie wahrscheinlich „drin“. Bei einem langen
Aufenthalt fällt die monatliche Prämie höher ins Gewicht.
Vor allem wenn man sich in der Schweiz abmeldet kann es schwierig werden eine Schweizer
Krankenkasse zu finden die einem versichert. Ein Vergleich mit anderen Anbietern macht also Sinn, vor allem auch finanziell.
Folgende Links führen zu günstigen Auslandskrankenversicherungen speziell für
Backpacker.
www.statravel.de
www.worldnomads.de
www.praktika.de/cms/Auslandskrankenversicherung.871.0.html (auch für Schweizer möglich)
Und hier weitere
Links für Krankenversicherungen für Auslandschweizer
www.kpt.ch
www.eta-glob.ch
www.care-concept.de
Wir haben uns für die Reisekrankenversicherung von STA Travel Deutschland www.sta-travel.de entschieden (Anbieter ist Hanse Merkur). Monatsgenau kann man die Versicherung abschliessen und auch Zusatzleistungen können gewählt werden wie
Unfallversicherung, Gepäckversicherung oder Haftpflichtversicherung. Ein Jahr Versicherung mit Zusatzleistung kostet für eine Person unter 34 Jahren 600 Euro. Ein fairer Preis. Unsere Erfahrungen
mit der Versicherung werden wir am Ende unserer Reise hier festhalten.
Bei der Abmeldung von der Wohngemeinde erhältst du eine Abmeldebescheinigung. Mit dieser lässt
sich die Krankenkasse ausserterminlich kündigen. Die Grundversicherung wieder anzumelden ist kein Problem. Jede Krankenkasse muss dich grundversichern (Schweizer Gesetz). Wenn du noch
Zusatzversicherungen hast besteht die Möglichkeit diese zu sistieren. Damit ist gewährleistet, dass du die Zusätze nach Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung wieder weiterlaufen lassen kannst. Für die
Sistierung der Zusatzversicherungen bezahlst du in der Regel eine monatliche Gebühr (z.B. 20% der Zusatzversicherungskosten). Kläre dies frühzeitig mit deiner Krankenkasse.
Unfallversicherung
Die UVG-Unfallversicherung deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Nichtberufsunfälle sind
auch versichert, sofern das wöchentliche Arbeitspensum bei einem Arbeitgeber mind. acht Stunden beträgt.
Wenn du deinen Job kündigst bist du noch 30 Tage gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle
versichert (Nachdeckungsfrist). Über das Ende der obligatorischen UVG-Versicherung hinaus kannst du die Nichtberufsunfallversicherung jedoch durch eine so genannte Abredeversicherung für max. 180
Tage verlängern. Diese kostet nur 25 Fr. pro Monat. und ist unabhängig vom Wohnsitz weltweit gültig. Dein Arbeitgeber wird dir die nötigen Papiere zustellen.
Bei einem Unfall im Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Tarif dessen,
was die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals in der Nähe deines Wohnorts gekostet hätte. In teuren Ländern (zum Beispiel USA, Kanada, Australien) kann die Behandlung aber mehr
kosten. In diesem Fall können Versicherte bei etlichen Krankenkassen oder Privatversicherungen eine Zusatzversicherung abschliessen, die Arzt- und Spitalkosten weltweit unbegrenzt übernimmt.
Diese Zusatzdeckung übernimmt dann die Mehrkosten, welche die Unfallversicherung nicht zahlt. Dies gilt nun natürlich nur wenn man bei der Schweizer Krankenkasse angemeldet bleibt.
Wenn man sich bei der Schweizer Krankenkasse abmeldet, gibt es natürlich auch die Möglichkeit
eine Einzelunfallversicherung abzuschliessen. Nur ist diese meist ziemlich teuer.
Die Kreditkarte beinhaltet meistens auch eine Reise- und
Flugunfallversicherung jedoch nur wenn mind. 80% der Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Dies gilt auch wenn man ein Auto mietet. Die Versicherung gilt nur wenn man die Miete mit Kreditkarte
bezahlt. Also unbedingt das Kleingedruckte lesen und sich nicht nur auf diese Versicherung verlassen.
Wir haben die Versicherung von STA Travel Deutschland (Hanse Merkur)
abgeschlossen. Diese beinhaltet nun auch eine weltweit gültige Unfallversicherung. Was diese alles deckt kannst du nachlesen unter www.sta-travel.de
(Reisekrankenversicherung mit Zusatzleistung)
Arbeitslosenversicherung
Kündigst du deine Stelle vor Antritt der Reise endet deine Beitragspflicht bei der
Arbeitslosenversicherung. Du musst vor der Abreise keine besonderen Vorkehrungen treffen und dich auch nicht speziell davon abmelden. Es besteht keine Möglichkeit freiwillig Beiträge an die
Arbeitslosenkasse zu bezahlen. Ausser du wurdest von einer Schweizer Firma ins Ausland entsandt. Da bleibst du dem Schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt und bezahlst weiterhin
Beiträge.
Nach
der Rückkehr ohne Job?
Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat, wer - nebst anderen
Voraussetzungen - ganz oder teilweise arbeitslos ist. Ob man gekündigt wurde oder selber gekündigt hat, spielt keine Rolle. Die immer noch weit verbreitete Ansicht, dass bei einer Selbstkündigung
kein Anspruch auf Taggelder besteht, stimmt also nicht. Wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit ist höchstens mit Taggeldkürzungen zu rechnen. Voraussetzung für den Erhalt von
Arbeitslosengeld: Du musst in den zwei Jahren vor der Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) während mindestens zwölf Monaten gearbeitet und Beiträge an die
Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Diese Voraussetzungen erfüllen wir nicht da wir länger als 1 Jahr im Ausland sind. Wir haben also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Falls du bedenken hast, eine Arbeit zu finden gleich nach Rückkehr in die Schweiz, melde dich
baldmöglichst bei der RAV an. So gibt es keine zeitliche Verzögerung. Nach Anmeldung klärt die RAV ab welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld du hast.
Wohnung
Ist man nur mehrere Monate unterwegs und will die Wohnung nicht aufgeben, aber auch keine laufenden Kosten haben, kann man die
Wohnung untervermieten. Für einen kleinen Unkostenbeitrag hilft die Firma UMS (Untermieterservice www.ums.ch) mit der Suche nach Untermieter, die man sich jedoch selber aussuchen darf. Sie stellen auch alle dazu benötigten
Papiere usw. zur Verfügung. Meine persönliche Erfahrung mit UMS war sehr gut.
Kündigt man die Wohnung darf man nicht vergessen die Billag (Fernsehgebühren)
abzumelden.
Beachte dass dir auch Jahre nach der Wohnungskündigung eventuell noch Rechnungen für
Heizkosten usw. zugestellt werden können.
Reisebekleidung
Gerade auf längeren Reisen muss man überlegt packen und dementsprechend die richtigen Kleider
mitnehmen. Aus eigener Erfahrung empfehlen wir auf Funktionswäsche zu setzen. Diese ist für Extrembedingungen geschaffen und hat Eigenschaften wie schnelltrocknend, schmutzabweisend,
windabweisend, UV-und Moskitoschutz usw. Zudem ist sie leichter und braucht weniger Packvolumen.
Da solche Bekleidung nicht ganz billig ist, sollte man diese mit ins Reisebudget einberechnen!
Solche Bekleidung erhält man in Outdoor Läden oder Sportfachgeschäften. Wir können den Outdoorspezialisten Transa www.transa.ch sehr empfehlen.
Transa hat ein riesiges Angebot von verschiedenen Herstellern im Sortiment und die Beratung ist ausgezeichnet.
Zahlungsmittel für das Ausland
Eine Kreditkarte ins Ausland mitzunehmen ist fast unentbehrlich. Oftmals muss man für
Reservierungen/Automiete eine Kreditkarte vorweisen können. Wichtig ist die Telefonnummer zur Sperrung der Karte dabei zu haben. Versichere dich dass das Ablaufdatum der Kreditkarte nicht während
der Reise ist. Achtung, in Südamerika ist das Zahlungsmittel Kreditkarte noch nicht sehr verbreitet. Deshalb unbedingt eine Alternative mitnehmen.
Wir empfehlen die Travelcash Karte, die Nachfolgerin der Traveler Cheques www.travelcash.ch Damit kann man an praktisch allen Bankomaten der Welt Geld abheben. Vor Beginn der Reise lädt man die
Karte mit einem Betrag bis max. 10‘000 Dollar auf. Die Karte hat keinen Bezug zum Konto und bei einem Verlust wird einem der Restbetrag der Karte ersetzt.
Auch die EC Karte ist eine Alternative. Nur kann es bei einem Verlust schwieriger werden sie
ersetzt zu bekommen als bei der Travelcash.
Abmeldung in der Schweiz?
Am besten du klärst bei deiner Gemeinde ab, ob du dich für deine Reisedauer abmelden musst.
Denn dies ist je nach Gemeinde verschieden. Bei manchen muss man sich schon nach drei Monaten abmelden, bei unserer Gemeinde nach einem Jahr. Da wir länger als ein Jahr unterwegs sind müssen wir
uns somit abmelden.
Eine Abmeldung hat Vor- und Nachteile und wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus z.B.
Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherungen usw. Diese werden in den einzelnen Kapiteln erwähnt.
Du kannst bei der Gemeinde eine Abmeldebescheinigung anfordern. Mit dieser kannst du Abos und
Versicherungen ausserterminlich kündigen.
Die
Sache mit den Steuern
Ja ja, die lieben Steuern. Auch die müssen bezahlt werden. Bei Abmeldung in der Schweiz muss man alle Steuerschulden vor Abreise begleichen. Dazu bezahlt man in der Regel die Steuern voraus. Danach ist man während
der Reise von dem Steuerpapierkram befreit und die Steuerpflicht beginnt erst wieder nach Rückkehr in die Schweiz. Es ist möglich, dass man während der Reise die definitive Rechnung erhält. Diese
muss dann eine Vertrauensperson bezahlen, wenn nicht schon bereits alles vorausbezahlt wurde.
Es ist wichtig dass du dich persönlich informierst, was es vor Abreise zu erledigen gilt. Je
nach dem wann du dich abmeldest musst du noch eine Steuererklärung ausfüllen.
Wer sich nicht abmeldet muss dafür
sorgen, dass jemand die Steuererklärung ausfüllt und die Rechnungen begleicht. Diese Person sollte dann auch sämtliche Bankkonto Auszüge und sonstige Belege erhalten da diese ja für die
Steuererklärung benötigt werden. Diese Person braucht von dir dann auch eine Vollmacht zum Ausfüllen der Steuererklärung. Dieses Formular erhältst du in der Regel bei der Gemeinde.
Gesundheit/ Impfungen
Gerade bei Auslandaufenthalten die ein Jahr oder länger dauern, sollte man wenn möglich
bereits ein Jahr vor Abreise mit entsprechenden Impfungen beginnen. Grund: Manche Impfungen müssen nach einem Jahr wiederholt werden. Nach einer wiederholten Impfung halten sie aber meist mehrere
Jahre, bzw. lebenslang. Es ist zu bedenken, dass die Impfungen nicht ganz billig sind und darum im Reisebudget mit einzuplanen sind. Die Impfungen für Südamerika haben uns 600.-SFr. gekostet.
Genauere Informationen über Impfungen die für dein Reiseland benötigt werden erfährst du beim
Tropeninstitut in deiner Nähe www.sti.ch ,unter www.safetravel.ch oder bei deinem Hausarzt.
Bei einem längeren Auslandaufenthalt ist es sicher sinnvoll vor Abreise noch einen Gesundheitscheck beim Hausarzt zu machen, zum
Zahnarzt und für die Ladies unter uns zum Frauenarzt zu gehen. Und dies etwa 2 Monate vor Abreise damit falls nötig noch ein zweiter Termin vereinbart werden kann.
Militär
Ob du noch im aktiven Dienst bist, oder den letzten Diensttag bereits hinter dir hast, bedenke
dass du so oder so ein Gesuch für eine längere Abwesenheit stellen musst. Ausser du hast sämtliches Militärmaterial bereits abgegeben.
Telefon
Das Abo deines Mobiltelefons kannst du für kürzere und längere Zeit sistieren (in der Regel
aber max. 1 Jahr). Bei längerer Abwesenheit musst du evtl. die Abmeldebestätigung der Wohngemeinde vorweisen und kannst so den Vertrag auch ausserterminlich sistieren bzw. kündigen. Du kannst
auch dein Abo in ein Prepaid umwandeln und hast somit auch keine laufenden Kosten. Beachte aber dass du in der Regel das Mobiltelefon ab und zu benutzen musst (mind. alle 6 Monate). Ansonsten
wird dir die SIM gesperrt. Kläre alle Details mit deinem Anbieter frühzeitig ab.
Und hier noch ein Tipp der
Travelbugs:
Sinnvoll ist alle wichtigen Dokumente einzuscannen und diese einer Vertrauensperson zu
übergeben. So kann man sich diese auch bei Verlust wieder zuschicken lassen.