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12. Dezember 2013 4 12 /12 /Dezember /2013 07:46

Fragen und Anregungen zum Artikel an info@travel-bugs.org

 

Vorbereitungen für einen längeren Auslandaufenthalt

 

In diesem Kapitel erfährst du was es vor der Abreise zu beachten gilt und alles bezüglich Sozialversicherungen, Pensionskasse, Steuern, Impfungen usw. während eines längeren Auslandaufenthalts.

Eine gute Vorbereitung ist vor allem bei einem längeren Auslandaufenthalt wichtig. Erstmal muss man sich über Land und Leute informieren. Am besten nützt man verschiedene Möglichkeiten wie Bücher, Reiseberichte im Internet, Vorträge oder Erfahrungen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Bei Drittweltländern macht es Sinn, wenn man das Land vorgängig für einen Ferienaufenthalt besucht. Dabei sollte man sich auch mal die nicht so touristischen Orte ansehen um nicht einen zu grossen Kulturschock zu erleben. Das Erlernen der dort gesprochenen Landessprache erleichtert natürlich vieles.

 

Was muss vor Antritt eines Auslandaufenthalts beachtet werden?

Um sich Ärger unterwegs zu ersparen müssen folgende Punkte vor der Abreise genau überprüft werden. Es ist wichtig das man für alles Brief und Siegel hat und sich nicht auf Aussagen wie "das geht schon" verlässt. Plane ausserdem genügend Zeit ein zur Abklärung sämtlicher Punkte.

 

- Einreiseformalitäten (brauche ich ein Visum?)

- falls nötig Abmelden von Billag, Strom, Telefon, Abonnemente, Verein

- Führerschein (braucht es einen internationalen Führerschein?)

- Auto (verkaufen oder entleihen?)

- Job (unbezahlter Urlaub, kündigen?)

- Reisepass (muss meist noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein)

- Kreditkarte (Bezugslimite bei Bedarf erhöhen, Ablaufdatum beachten, evtl.

  dem Kreditkarten Unternehmen deinen Aufenthaltsort bekanntgeben)

- Travel Cash Karte besorgen zum sicheren Bargeldbezug (www.swissbankers.ch)

  falls nötig jemandem eine Vollmacht erteilen für Post, Bank, Steuern usw.

- Post umleiten, zurückbehalten oder Adressänderung bekanntgeben

 

Abmeldung in der Schweiz?

Am besten du klärst bei deiner Gemeinde ab, ob du dich für deine Reisedauer abmelden musst. Dies ist je nach Gemeinde verschieden. Bei manchen muss man sich schon nach drei Monaten abmelden, bei anderen nach einem Jahr.

Eine Abmeldung hat Vor- und Nachteile und wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus z.B. Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherungen usw. Diese werden in den einzelnen Kapiteln erwähnt.

Du kannst bei der Gemeinde eine Abmeldebescheinigung anfordern. Mit dieser kannst du Abos, Mobiltelefonverträge und Versicherungen ausserterminlich kündigen.

 

DIVERSE VERSICHERUNGEN

 

Sozialversicherungen

Das Thema Sozialversicherungen raubt eine Unmenge Zeit bei der Vorbereitung. Beginne darum frühzeitig mit den Abklärungen! Unzählige Telefonate haben wir bereits geführt, zahlreiche Mails verschickt. Was wir dabei herausgefunden haben möchten wir nun hier festhalten damit dir vielleicht das eine oder andere Telefon erspart bleibt. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr.

 

AHV und Pensionskasse

Es gibt ein weitverbreitetes Gerücht das bei längeren Reisen und damit verbundenen fehlenden Erwerbstätigkeit beachtliche Beitragslücken bei AHV und Pensionskasse entstehen und es dann zu Kürzungen der Rente kommt. Dies ist nur bedingt richtig. Wir klären auf!

 

AHV

Eine volle AHV Rente erhält man im Pensionsalter nur, wenn keine Beitragslücken vorhanden sind. Ein längerer Auslandaufenthalt ohne Beitragszahlungen führt (fast) immer zu einer Teilrente. Die Kürzung pro fehlendes Beitragsjahr macht bei den AHV Altersrenten etwa 2,3 Prozent aus und gilt auch im Falle einer Invalidität.

Der jährliche Mindestbeitrag von 480 SFr. (stand 2013) kann man je nach Lohn mit 1-3 Monatslöhnen bereits abdecken. Damit sind Beitragslücken und somit verbundene Kürzungen ausgeschlossen.

Arbeitest du wegen einer längeren Reise während einem ganzen Kalenderjahr nicht in der Schweiz, macht es Sinn den Mindestbeitrag freiwillig zu zahlen. Dies ist auch noch 5 Jahre rückwirkend möglich.

Deshalb sollte man sich vor einem Auslandaufenthalt unbedingt frühzeitig bei der zuständigen AHV Ausgleichskasse oder der AHV-Gemeindezweigstelle des Wohnorts informieren, ob und wie man den Versicherungsschutz weiterführen kann.

Weitere Informationen unter http://www.ahv-iv.info/

 

Pensionskasse

Nach BVG (Berufliche Vorsorge) zu versichern sind ab dem vollendeten 17. Altersjahr die Risiken Invalidität und Tod. Im Schadenfall erhalten die Versicherten sowie ihre Hinterlassenen eine Rente.

Ab dem vollendeten 24. Altersjahr fängt das Sparen für das Alter an. Erreicht die versicherte Person das Pensionsalter, erhält sie eine Altersrente oder das angesparte Kapital. Finanziert wird die berufliche Vorsorge über Lohnprozente von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. Sie ergänzt die Leistungen der AHV/IV.

Geht man längere Zeit keiner Erwerbstätigkeit nach oder befindet man sich auf Weltreise, ist man von der Pensionskasse ausgeschlossen was folglich zu einer Beitragslücke führt. Dies hat aber keine weiteren tragischen Konsequenzen, wenn man sich nach der Reise bei Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses bis zum maximal möglichen Betrag einkauft.

Bei einem Auslandaufenthalt von max. 1 Jahr auf Basis eines unbezahlten Urlaubs kann man in der Regel bei der Pensionskasse versichert bleiben ohne zusätzliche Prämien zu zahlen und hält somit den Versicherungsschutz aufrecht.

In unserem Fall ist eine Weiterzahlung der Prämien an die Pensionskasse nicht möglich da wir länger als ein Jahr weg sind und voraussichtlich nicht wieder zum alten Arbeitgeber zurückkehren werden.

Das Guthaben der Pensionskasse befindet sich immer bei der Pensionskasse des momentanen Arbeitgebers. Da man mit dem Austritt beim Arbeitgeber automatisch auch aus der Pensionskasse austritt, muss der versicherte Betrag auf ein Freizügigkeitskonto verschoben werden. Dabei handelt es sich um ein Sperrkonto. Dies kannst du bei fast jeder beliebigen Bank eröffnen.

Das Konto lautet auf deinen Namen, jedoch kannst du kein Geld abheben. Trittst du nach deinem Aufenthalt wieder eine Arbeit an wird der Betrag des Freizügigkeitskonto auf das Konto der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers transferiert.  

Die Personalabteilung deines Arbeitgebers wie auch die Pensionskasse wird dich über die nötigen Schritte informieren.

 

 Krankenkasse

Die obligatorische Grundversicherung zahlt im Ausland nur notfallmässige Behandlungen beim Arzt (ambulant) und im Spital sowie ärztlich verordnete Medikamente und Analysen. Und zwar nur so lange, als ein Rücktransport in die Schweiz unzumutbar ist, und lediglich bis zum doppelten Betrag des Tarifs deines Wohnkantons. In Ländern ausserhalb der EU und EFTA muss man die Auslagen für Arzt und Spitalbehandlungen meist vor Ort begleichen und danach in der Schweiz bei der Krankenkasse zurückfordern. In einem Land wie der USA oder Japan kann das extrem teuer werden. Eine Zusatzversicherung mit weltweiter Deckung lohnt sich in diesem Fall.

Solange man in der Schweiz angemeldet bleibt, ist man verpflichtet die Krankenkassen-Grundversicherung zu zahlen. Meldet man sich in der Schweiz ab, fällt man aus der Grundversicherung heraus. Bei manchen Krankenkassen ist trotz Abmeldung vom Wohnort eine Weiterführung der Versicherung möglich.

Nur reicht die Grundversicherung meist nicht aus und eine Zusatzversicherung mit einer Erweiterung zur weltweiten Deckung ist nötig. Die Prämie für dieses Paket ist gerade für Reisen in die USA, Kanada und Japan sehr teuer.

Bei einem kürzeren Aufenthalt liegt eine höhere Prämie wahrscheinlich „drin“. Bei einem langen Aufenthalt fällt die monatliche Prämie höher ins Gewicht.

Vor allem wenn man sich in der Schweiz abmeldet kann es schwierig werden eine Schweizer Krankenkasse zu finden die einem versichert. Ein Vergleich mit anderen Anbietern macht also Sinn, vor allem auch finanziell.

Folgende Links führen zu günstigen Auslandskrankenversicherungen speziell für Backpacker.

www.statravel.de

www.worldnomads.de

www.praktika.de/cms/Auslandskrankenversicherung.871.0.html (auch für Schweizer möglich)

Und hier weitere Links für Krankenversicherungen für Auslandschweizer

www.kpt.ch

www.eta-glob.ch

www.care-concept.de

www.css.ch/de/home/privatpersonen/produkte/ferien_auslandversicherung/auslandschweizer.html

     

Wir haben uns für die Reisekrankenversicherung von STA Travel Deutschland www.sta-travel.de entschieden (Anbieter ist Hanse Merkur). Monatsgenau kann man die Versicherung abschliessen und auch Zusatzleistungen können gewählt werden wie Unfallversicherung, Gepäckversicherung oder Haftpflichtversicherung. Ein Jahr Versicherung mit Zusatzleistung kostet für eine Person unter 34 Jahren 600 Euro. Ein fairer Preis.

Wir haben mit der Reisekrankenversicherung von STA Travel gute Erfahrungen gemacht. Wir mussten während unserer Reise zweimal Leistungen beziehen und hatten keine Probleme mit der Rückerstattung.

Bei der Abmeldung von der Wohngemeinde erhältst du eine Abmeldebescheinigung. Mit dieser lässt sich die Krankenkasse ausserterminlich kündigen. Die Grundversicherung wieder anzumelden ist kein Problem. Jede Krankenkasse muss dich grundversichern (Schweizer Gesetz). Wenn du noch Zusatzversicherungen hast besteht die Möglichkeit diese zu sistieren. Damit ist gewährleistet, dass du die Zusätze nach Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung wieder weiterlaufen lassen kannst. Für die Sistierung der Zusatzversicherungen bezahlst du in der Regel eine monatliche Gebühr (z.B. 20% der Zusatzversicherungskosten). Kläre dies frühzeitig mit deiner Krankenkasse.

 

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STA Travel verbessert sein Angebot

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STA Travel hat Anfang 2015 den Versicherungspartner gewechselt und arbeitet nun mit der Allianz Global Assistance (ehemals Elvia) zusammen. Konnte man früher als Schweizer über die STA Travel Webseite in Deutschland buchen, so ist der Abschluss nun ganz unkompliziert über die Österreichische Seite (http://www.statravel.at/reiseversicherung.htm) möglich.


Schweizer können eine Versicherung in Österreich abschließen, da Österreich (dank des Internationalen Privatrecht Gesetzes) auch Personen mit Wohnsitz/ständigem Aufenthalt ausserhalb Österreichs Versicherungen verkaufen kann. Voraussetzung ist, dass die Versicherten explizit Österreichisches Recht wählen. Wenn der Wohnsitz in der Schweiz abgemeldet wird, muss trotzdem eine Schweizer Adresse (erste Anlaufstelle nach Rückkehr) bei Buchung angeben werden.

Alle Versicherungen können bequem online unter http://www.statravel.at/reiseversicherung.htm 
gebucht werden. 


Folgende Leistungen sind speziell für Langzeit Reisende interessant:

• 60 Monate Laufzeit (bis 5 Jahre)
• Arbeiten im Ausland eingeschlossen
• Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr
• Verlängerung der noch nicht abgelaufenen Reise-Krankenversicherung während der Reise ist möglich
• Günstige Prämien bis 39 Jahre 
• Kein Selbstbehalt!
• Alle Extremsportarten sind versichert
• Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Zahnvorsorge, gynäkologische Vorsorge sind inkludiert
• 3 Wochen Versicherungsschutz (je 6 Monate) im Heimatland ab einer versicherten Zeit von 7 Monaten (max. 6 Wochen pro Jahr) 

 

 

Unfallversicherung

Die UVG-Unfallversicherung deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Nichtberufsunfälle sind auch versichert, sofern das wöchentliche Arbeitspensum bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt.

Wenn du dein Anstellungsverhältnis kündigst bist du noch 30 Tage nach Austrittsdatum gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (Nachdeckungsfrist). Über das Ende der obligatorischen UVG-Versicherung hinaus kannst du die Nichtberufsunfallversicherung durch die so genannte Abredeversicherung für max. 180 Tage verlängern. Diese kostet nur 25 Fr. pro Monat. und ist unabhängig vom Wohnsitz weltweit gültig. Dein Arbeitgeber wird dir die nötigen Papiere zustellen.

Bei einem Unfall im Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Tarif dessen, was die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals in der Nähe deines Wohnorts gekostet hätte. In teuren Ländern (zum Beispiel USA, Kanada, Australien) kann die Behandlung aber mehr kosten. In diesem Fall können Versicherte bei etlichen Krankenkassen oder Privatversicherungen eine Zusatzversicherung abschliessen, die Arzt- und Spitalkosten weltweit unbegrenzt übernimmt. Diese Zusatzdeckung übernimmt dann die Mehrkosten, welche die Unfallversicherung nicht zahlt. Dies gilt nun natürlich nur wenn man bei der Schweizer Krankenkasse angemeldet bleibt.

Wenn man sich bei der Schweizer Krankenkasse abmeldet, gibt es natürlich auch die Möglichkeit eine Einzelunfallversicherung abzuschliessen. Nur ist diese meist ziemlich teuer.

Die Kreditkarte beinhaltet meistens auch eine Reise- und Flugunfallversicherung jedoch nur wenn mind. 80% der Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Dies gilt auch wenn man ein Auto mietet. Die Versicherung gilt nur wenn man die Miete mit Kreditkarte bezahlt. Also unbedingt das Kleingedruckte lesen und sich nicht nur auf diese Versicherung verlassen.

Wir haben die Versicherung von STA Travel Deutschland (Hanse Merkur) abgeschlossen. Diese beinhaltet auch eine weltweit gültige Unfallversicherung. Was diese alles deckt kannst du nachlesen unter www.sta-travel.de (Reisekrankenversicherung mit Zusatzleistung)

 

Arbeitslosenversicherung

Kündigst du deine Stelle vor Antritt der Reise endet deine Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung. Du musst vor der Abreise keine besonderen Vorkehrungen treffen und dich auch nicht speziell davon abmelden. Es besteht keine Möglichkeit freiwillig Beiträge an die Arbeitslosenkasse zu bezahlen. Ausser du wurdest von einer Schweizer Firma ins Ausland entsandt. Da bleibst du dem Schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt und bezahlst weiterhin Beiträge.

 

Nach der Rückkehr ohne Job?

Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat, wer - nebst anderen Voraussetzungen - ganz oder teilweise arbeitslos ist. Ob man gekündigt wurde oder selber gekündigt hat, spielt keine Rolle. Die immer noch weit verbreitete Ansicht, dass bei einer Selbstkündigung kein Anspruch auf Taggelder besteht, stimmt also nicht. Wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit ist höchstens mit Taggeldkürzungen zu rechnen. Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld: Du musst in den zwei Jahren vor der Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) während mindestens zwölf Monaten gearbeitet und damit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Diese Voraussetzungen erfüllen wir nicht da wir länger als 1 Jahr im Ausland sind. Wir haben also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Falls du bedenken hast, gleich nach Rückkehr in die Schweiz eine Anstellung zu finden, melde dich baldmöglichst bei der RAV an. So gibt es keine zeitliche Verzögerung. Nach Anmeldung klärt die RAV ab welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld du hast.

 

Wohnung

Ist man nur mehrere Monate unterwegs und will die Wohnung nicht aufgeben, aber auch keine laufenden Kosten haben, kann man die Wohnung untervermieten. Für einen kleinen Unkostenbeitrag hilft die Firma UMS  (Untermieterservice www.ums.ch) mit der Suche nach Untermieter, die man sich jedoch selber aussuchen darf. Sie stellen auch alle dazu benötigten Papiere usw. zur Verfügung.  Meine persönliche Erfahrung mit UMS war sehr gut.

Kündigt man die Wohnung darf man nicht vergessen die Billag (Fernsehgebühren) abzumelden.

Beachte dass dir noch über einem Jahr nach der Wohnungskündigung eventuell noch Rechnungen für Heizkosten usw. zugestellt werden können.

Falls du deine Wohnung behältst oder deine Möbel irgendwo unterstellst, musst du sicher sein, dass diese gegen Feuer, Wasser usw. Versichert sind. Dies wird von der Hausratversicherung abgedeckt. Setzt dich frühzeitig mit deiner Versicherung in Verbindung, da evtl. auch der Wert der Möbel neu geschätzt werden muss. Desweiteren musst du deiner Versicherung dein Vorhaben genau schildern und wenn du dich in der Schweiz abmeldest musst du dies unbedingt erwähnen.

 

Reisebekleidung und Gepäck

Gerade auf längeren Reisen muss man überlegt packen und dementsprechend die richtigen Kleider mitnehmen. Aus eigener Erfahrung empfehlen wir auf Funktionswäsche zu setzen. Diese ist für Extrembedingungen geschaffen und hat Eigenschaften wie schnelltrocknend, schmutzabweisend, windabweisend, UV-und Moskitoschutz usw. Zudem ist sie leichter und braucht weniger Packvolumen.

Da solche Bekleidung nicht ganz billig ist, sollte man diese mit ins Reisebudget einberechnen!

 Solche Bekleidung erhält man in Outdoor Läden oder Sportfachgeschäften. Wir können den Outdoorspezialisten Transa www.transa.ch sehr empfehlen.  Transa hat ein riesiges Angebot von verschiedenen Herstellern im Sortiment und die Beratung ist ausgezeichnet.

Überlege dir was für ein Gepäckstück du mitnehmen möchtest auf deine Reise. Als Backpacker denkt man als erstes an einen Tramper Rucksack. Gerade für Frauen können diese aber auch schnell schwer werden. Wir sind mit dem Koffer-Rucksack von Osprey gereist. Dies ist ein Rollkoffer den man auch zum Rucksack umfunktionieren kann. Wir waren sehr froh mussten wir unser Gepäck nicht auf dem Rücken tragen und waren mit der Qualität sehr zufrieden.

www.ospreypacks.com/de/group/convertible_wheeled_packs/sojourn_series

Wir können dieses Model wärmstens empfehlen. Wichtig ist dass sich das Gepäck abschliessen lässt. Sonst ist man schnell ein paar Dinge los. Als Praktisch hat sich auch der Kompressionsbeutel für Kleider erwiesen. Damit kann man viel Platz sparen.

 

Zahlungsmittel für das Ausland

Eine Kreditkarte ins Ausland mitzunehmen ist fast unentbehrlich. Oftmals muss man für Zimmerreservierungen/Automiete eine Kreditkarte vorweisen können. Wichtig ist die Telefonnummer zur Sperrung der Karte dabei zu haben. Versichere dich dass das Ablaufdatum der Kreditkarte nicht während der Reise ist. Achtung, in Südamerika ist das Zahlungsmittel Kreditkarte noch nicht sehr verbreitet. Deshalb unbedingt eine Alternative mitnehmen.

Wir empfehlen die Travelcash Karte, die Nachfolgerin der Traveler Cheques www.travelcash.ch Damit kann man an praktisch allen Bankomaten der Welt Geld lokale Währung beziehen. Vor Beginn der Reise lädt man die Karte mit einem Betrag bis max. 10‘000 Dollar auf. Die Karte hat keinen Bezug zum Konto und bei einem Verlust wird einem der Restbetrag der Karte ersetzt.

Auch die EC Karte ist eine Alternative. Nur kann es bei einem Verlust schwieriger werden sie ersetzt zu bekommen als bei der Travelcash.

 

Die Sache mit den Steuern

Ja ja, die lieben Steuern. Auch die müssen bezahlt werden. Bei Abmeldung in der Schweiz muss man alle Steuerschulden vor Abreise begleichen. Dazu bezahlt man am besten die Steuern im Voraus. Danach ist man während der Reise von dem Steuerpapierkram befreit und die Steuerpflicht beginnt erst wieder nach Rückkehr in die Schweiz. Es ist möglich, dass man während der Reise die definitive Rechnung erhält. Diese muss dann eine Vertrauensperson bezahlen, wenn nicht schon bereits alles vorausbezahlt wurde.

Es ist wichtig dass du dich persönlich informierst, was es vor Abreise zu erledigen gilt. Je nach dem wann du dich abmeldest musst du noch eine Steuererklärung ausfüllen.

Wer sich nicht abmeldet muss dafür sorgen, dass jemand die Steuererklärung ausfüllt und die Rechnungen begleicht. Diese Person sollte dann auch sämtliche Bankkonto Auszüge und sonstige Belege erhalten da diese ja für die Steuererklärung benötigt werden. Diese Person braucht von dir dann auch eine Vollmacht zum Ausfüllen der Steuererklärung. Dieses Formular erhältst du in der Regel bei der Gemeinde.

 

Gesundheit/ Impfungen

Gerade bei Auslandaufenthalten die ein Jahr oder länger dauern, sollte man wenn möglich bereits ein Jahr vor Abreise mit entsprechenden Impfungen beginnen. Grund: Manche Impfungen müssen nach einem Jahr wiederholt werden. Nach einer wiederholten Impfung halten sie aber meist mehrere Jahre, bzw. lebenslang. Es ist zu bedenken, dass die Impfungen nicht ganz billig sind und darum im Reisebudget mit einzuplanen sind. Die Impfungen für Südamerika haben uns 600.-SFr. gekostet.          

Genauere Informationen über Impfungen die für dein Reiseland benötigt werden erfährst du beim Tropeninstitut in deiner Nähe www.sti.ch ,unter www.safetravel.ch oder bei deinem Hausarzt.

Bei einem längeren Auslandaufenthalt ist es sicher sinnvoll vor Abreise noch einen Gesundheitscheck beim Hausarzt zu machen, zum Zahnarzt und für die Ladies unter uns zum Frauenarzt zu gehen. Und dies etwa 2 Monate vor Abreise damit falls nötig noch ein zweiter Termin vereinbart werden kann.

 

Militär

Ob du noch im aktiven Dienst bist, oder den letzten Diensttag bereits hinter dir hast, bedenke dass du so oder so beim Kreiskommando ein Gesuch für eine längere Abwesenheit einreichen musst. Für die Abwesenheit einer längeren Zeitspanne, wirst du dich wahrscheinlich in der Schweiz abmelden müssen um ein Urlaubsgesuch bewilligt zu bekommen. Davon befreit sind normalerweise diejenigen, die sämtliche Tage abverdient und ihr Militärmaterial bereits abgegeben haben.

 

Telefon

Das Abo deines Mobiltelefons kannst du für kürzere und längere Zeit sistieren (in der Regel aber max. 1 Jahr). Bei längerer Abwesenheit musst du evtl. die Abmeldebestätigung der Wohngemeinde vorweisen und kannst so den Vertrag auch ausserterminlich sistieren bzw. kündigen. Du kannst auch dein Abo in ein Prepaid umwandeln und hast somit auch keine laufenden Kosten. Beachte aber dass du in der Regel das Mobiltelefon ab und zu benutzen musst (mind. alle 6 Monate). Ansonsten wird dir die SIM gesperrt. Kläre alle Details mit deinem Anbieter frühzeitig ab.

 

Und hier noch ein Tipp der Travelbugs:

Sinnvoll ist alle wichtigen Dokumente einzuscannen und diese einer Vertrauensperson zu übergeben. So kann man sich diese auch bei Verlust wieder zuschicken lassen.

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Published by The Travelbugs